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Die Agentur für Arbeit Bad Homburg ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung im Hochtaunuskreis und hat ihren Sitz in der Ober-Eschbacher Straße 109 in Bad Homburg. Sie ist zuständig für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) – also vor allem für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Wenn Sie hingegen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen möchten, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter Ihr Ansprechpartner.

Arbeitslosengeld I und Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihren Job verlieren oder bereits arbeitslos sind, können Sie bei der Agentur für Arbeit Bad Homburg Arbeitslosengeld I beantragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie in den vergangenen zwei Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Agentur prüft Ihren Anspruch, berechnet die Leistungshöhe und zahlt das Arbeitslosengeld aus. Auch Kurzarbeitergeld für Betriebe im Zuständigkeitsbereich wird über diese Dienststelle abgewickelt. Sollte sich herausstellen, dass doch das Jobcenter für Sie zuständig ist, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten – der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Neben den Geldleistungen bietet die Agentur für Arbeit Bad Homburg Beratung für Menschen an, die eine neue Stelle suchen, sich beruflich neu orientieren oder eine Ausbildung beginnen möchten. Jugendliche und Erwachsene können sich zur Berufs- und Studienwahl beraten lassen. Darüber hinaus vermittelt die Agentur Kontakte zu Arbeitgebern in der Region und informiert über Weiterbildungsmöglichkeiten, die sie unter bestimmten Voraussetzungen auch finanziell fördern kann.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Bad Homburg ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete wohnen: 61250, 61267, 61273, 61276, 61279, 61348, 61350, 61352, 61381, 61389, 61440, 61449, 61462, 61476 und 61479. Diese 15 Postleitzahlen umfassen Bad Homburg selbst sowie umliegende Gemeinden im Hochtaunuskreis. Bitte prüfen Sie anhand Ihrer Postleitzahl, ob diese Dienststelle für Sie zuständig ist.

Wussten Sie? Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind zwei verschiedene Behörden mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld I nach SGB III – finanziert aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Das Jobcenter ist hingegen für das Grundsicherungsgeld nach SGB II zuständig, eine steuerfinanzierte Leistung für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Wer unsicher ist, welche Stelle für ihn zuständig ist, kann sich bei beiden melden: Nach § 16 SGB I ist jede Behörde verpflichtet, einen falsch adressierten Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten.