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Die Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda ist eine Bundesbehörde mit Standort an der Rangstraße 4 in 36037 Fulda. Sie ist zuständig für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III): dazu gehören Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II ist nicht diese Agentur, sondern das örtlich zuständige Jobcenter die richtige Stelle.

Arbeitslosengeld und Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben und zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie hier Arbeitslosengeld I beantragen. Die Höhe richtet sich nach Ihrem früheren Gehalt und der Dauer Ihrer Beschäftigung. Stellen Sie den Antrag möglichst am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit oder bereits vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses, um Leistungsunterbrechungen zu vermeiden. Falls Sie unsicher sind, ob diese Agentur oder eine andere Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Die Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda bietet Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene an — etwa bei der Wahl einer Ausbildung, bei einem geplanten Berufswechsel oder nach längerer Erwerbspause. Darüber hinaus unterstützt sie bei der Suche nach einer neuen Stelle, vermittelt Qualifizierungsmaßnahmen und informiert über Fördermöglichkeiten wie Weiterbildungsförderung oder Kurzarbeitergeld. Diese Beratungsangebote stehen nicht nur Arbeitslosen, sondern auch Beschäftigten offen, die ihre berufliche Situation verändern möchten.

Zuständigkeitsbereich

Die Dienststelle in Fulda ist für insgesamt 25 Postleitzahlgebiete in der Region zuständig. Dazu gehören die folgenden Postleitzahlen: 36037, 36039, 36041, 36043, 36088, 36093, 36100, 36103, 36115, 36119, 36124, 36129, 36132, 36137, 36142, 36145, 36148, 36151, 36154, 36157, 36160, 36163, 36167, 36169 und 36364.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie zuvor ausreichend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Grundsicherungsgeld sichert den Lebensunterhalt, wenn kein oder kein ausreichender Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Für beides gilt: Wenden Sie sich an die falsche Stelle, leitet diese Ihren Antrag nach § 16 SGB I weiter — Ihr ursprüngliches Antragsdatum bleibt dabei erhalten.
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