loaderimg

Die Agentur für Arbeit Aschaffenburg ist die zuständige Behörde für Arbeitslosengeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie für Berufsberatung und Arbeitsvermittlung im Raum Aschaffenburg. Sie hat ihren Sitz in der Memeler Str. 15 in 63739 Aschaffenburg und ist telefonisch unter +49 6021 390-0 erreichbar. Wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen möchten, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter Ihre Anlaufstelle.

Arbeitslosengeld I und Versicherungsleistungen

Die Agentur für Arbeit Aschaffenburg ist zuständig für Leistungen nach SGB III — also für das Arbeitslosengeld I, das auf Ihren eigenen Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung beruht. Wenn Sie Ihren Job verloren haben und zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, stellen Sie Ihren Antrag hier. Wichtig: Melden Sie sich so früh wie möglich arbeitssuchend, damit keine Ansprüche verloren gehen. Sollten Sie versehentlich einen Antrag bei einer anderen Stelle einreichen, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten — der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Neben den Versicherungsleistungen bietet die Agentur für Arbeit Aschaffenburg Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene sowie Unterstützung bei der Jobsuche an. Dazu gehören Hilfen bei der Bewerbung, Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. Diese Leistungen richten sich sowohl an Menschen, die bereits Arbeitslosengeld I beziehen, als auch an Personen, die eine berufliche Orientierung suchen, ohne zwingend leistungsberechtigt zu sein.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Aschaffenburg ist zuständig für Bürgerinnen und Bürger aus den folgenden 24 Postleitzahlgebieten im Stadt- und Landkreis Aschaffenburg sowie den angrenzenden Gemeinden:

63739, 63741, 63743, 63762, 63768, 63773, 63801, 63808, 63811, 63814, 63831, 63846, 63856, 63857, 63860, 63864, 63867, 63869, 63871, 63872, 63874, 63875, 63877, 63879.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter) sind zwei verschiedene Leistungen nach unterschiedlichen Gesetzen. Das Arbeitslosengeld I wird von der Agentur für Arbeit gezahlt und setzt voraus, dass Sie zuvor Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Grundsicherungsgeld ist eine steuerfinanzierte Leistung für Menschen, deren Lebensunterhalt nicht anderweitig gesichert ist — dafür ist das Jobcenter zuständig, nicht die Agentur für Arbeit. Wenn Sie unsicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist, können Sie sich an beide wenden: Nach § 16 SGB I ist jede Behörde verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten.
Alle Zeiten anzeigen
  • Montag08:00 - 12:00
  • Dienstag08:00 - 12:00
  • Mittwoch08:00 - 12:00
  • Donnerstag08:00 - 12:00
  • Freitag08:00 - 12:00