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Die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung im Erzgebirgskreis und hat ihren Sitz in der Paulus-Jenisius-Straße 43 in Annaberg-Buchholz. Sie ist zuständig für Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) – also insbesondere für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II wenden Sie sich bitte an das zuständige Jobcenter.

Arbeitslosengeld und weitere Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihren Job verloren haben und zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie bei dieser Agentur Arbeitslosengeld I beantragen. Die Höhe und Dauer dieser Leistung hängen von Ihrer Beschäftigungszeit und Ihrem vorherigen Verdienst ab. Darüber hinaus unterstützt die Agentur bei der Suche nach einer neuen Stelle, vermittelt in Qualifizierungsmaßnahmen und berät zu Fördermöglichkeiten wie Weiterbildungsgeld oder Kurzarbeitergeld. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig ein – am besten noch vor dem letzten Arbeitstag. Falls Sie sich zunächst an eine andere Stelle wenden, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung

Die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz berät Jugendliche und junge Erwachsene bei der Berufswahl, bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und beim Übergang von der Schule in den Beruf. Auch wer eine Ausbildung abgeschlossen hat oder sich beruflich neu orientieren möchte, kann sich hier beraten lassen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz ist für Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in folgenden Postleitzahlgebieten zuständig: 09419, 09423, 09427, 09456, 09465, 09468, 09471, 09474, 09477, 09481, 09484, 09487 und 09488. Wenn Sie unsicher sind, ob diese Dienststelle für Sie zuständig ist, gibt Ihnen der Postleitzahlenbereich einen ersten Hinweis.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie zuvor Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Grundsicherungsgeld sichert den Lebensunterhalt, wenn kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist – unabhängig von einer früheren Beschäftigung. Beide Leistungen werden von getrennten Behörden bearbeitet: der Agentur für Arbeit einerseits und dem Jobcenter andererseits.