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Die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster ist die zuständige Bundesbehörde für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) in Münster. Sie ist am Martin-Luther-King-Weg 22 in 48155 Münster erreichbar und unterstützt Menschen bei Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II ist nicht diese Behörde, sondern das örtliche Jobcenter zuständig.

Arbeitslosengeld I und weitere Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihren Job verloren haben und zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie hier Arbeitslosengeld I beantragen. Die Höhe richtet sich nach Ihrem vorherigen Verdienst und der Dauer Ihrer Beschäftigung. Darüber hinaus bietet die Agentur Zugang zu Fördermaßnahmen wie Weiterbildungen oder Umschulungen, die über den Vermittlungsbudget oder die Förderung beruflicher Weiterbildung finanziert werden können. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch unter +49 251 698-0 an die Dienststelle.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster berät Sie auch dann, wenn Sie noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber eine berufliche Veränderung planen. Berufsberatung richtet sich an Jugendliche vor dem Berufseinstieg ebenso wie an Erwachsene, die sich neu orientieren möchten. Die Arbeitsvermittlung unterstützt Sie dabei, offene Stellen zu finden und Ihre Bewerbungsunterlagen zu verbessern. Sind Sie unsicher, ob diese Dienststelle oder das Jobcenter für Ihre Situation zuständig ist, können Sie sich trotzdem hier melden: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster ist für folgende 13 Postleitzahlgebiete im Stadtgebiet Münster zuständig: 48143, 48145, 48147, 48149, 48151, 48153, 48155, 48157, 48159, 48161, 48163, 48165 und 48167.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie zuvor ausreichend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Grundsicherungsgeld sichert dagegen den Lebensunterhalt, wenn kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist — unabhängig von früheren Beiträgen. Beide Leistungen können in bestimmten Situationen gleichzeitig relevant sein, werden aber von getrennten Behörden bearbeitet.
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