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Die Agentur für Arbeit Aalen ist die zuständige Behörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Aalen und liegt in der Julius-Bausch-Str. 12 in 73430 Aalen. Sie übernimmt Aufgaben wie Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und die Auszahlung von Arbeitslosengeld I. Wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehen oder beantragen möchten, ist nicht diese Agentur, sondern das zuständige Jobcenter Ihre Anlaufstelle.

Arbeitslosengeld und Leistungen nach SGB III

Die Agentur für Arbeit Aalen zahlt Arbeitslosengeld nach SGB III aus – also die Leistung, auf die Sie Anspruch haben, wenn Sie zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und diese Ansprüche durch Ihre Beitragszahlung erworben haben. Sollte sich im Gespräch herausstellen, dass stattdessen das Grundsicherungsgeld für Sie infrage kommt und Sie versehentlich hier statt beim Jobcenter vorstellig geworden sind, gilt: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Der Tag, an dem Sie Ihren Antrag stellen, bleibt dabei als Antragsdatum erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Neben der Auszahlung von Leistungen berät die Agentur für Arbeit Aalen Personen, die eine neue Beschäftigung suchen, sowie junge Menschen, die am Beginn ihrer Berufswahl stehen. Das Angebot umfasst Orientierungsgespräche zur beruflichen Situation, Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die Vermittlung in offene Stellen. Diese Leistungen richten sich an alle, die im Zuständigkeitsbereich der Agentur gemeldet sind – unabhängig davon, ob aktuell ein Leistungsanspruch besteht.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Aalen ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete wohnen: 73430, 73431, 73432, 73433, 73434, 73447, 73457, 73460, 73463 und 73486. Diese zehn Postleitzahlen umfassen Aalen selbst sowie die umliegenden Gemeinden im Einzugsgebiet der Dienststelle.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld nach SGB III und Grundsicherungsgeld nach SGB II sind zwei verschiedene Leistungen, die von verschiedenen Behörden ausgezahlt werden. Die Agentur für Arbeit ist für das Arbeitslosengeld I zuständig – eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung. Das Grundsicherungsgeld hingegen ist eine steuerfinanzierte Grundsicherung und wird vom Jobcenter bearbeitet. Wer unsicher ist, welche Stelle für ihn zuständig ist, kann sich an die Agentur für Arbeit Aalen wenden: Sie ist gesetzlich verpflichtet, den Antrag gegebenenfalls an die richtige Behörde weiterzuleiten.
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