Das Jobcenter Hamburg – St. Georg ist eine Nebenstelle des Jobcenters Hamburg und liegt in der Norderstraße 105 im Stadtteil St. Georg. Als gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und der Freien und Hansestadt Hamburg ist es zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie ergänzende Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.
In dieser Dienststelle können Sie Leistungen nach dem SGB II beantragen oder Fragen zu laufenden Leistungen klären. Das umfasst das Grundsicherungsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung – etwa durch Vermittlung, Beratung oder die Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen. Auch Fragen zu Miete und Heizkosten, soweit sie im Rahmen des SGB II übernommen werden können, werden hier bearbeitet. Sie erreichen die Dienststelle telefonisch unter 040 2485-1444 sowie über die Website www.team-arbeit-hamburg.de.
Das Jobcenter Hamburg ist eine gemeinsame Einrichtung, die von der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Hamburg gemeinsam betrieben wird. Das bedeutet: Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts kommen aus einer Hand. Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden. Davon zu unterscheiden ist die Agentur für Arbeit, die für Arbeitslosengeld I nach dem SGB III zuständig ist – also für Menschen, die zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und deren Anspruch daraus besteht.
Diese Dienststelle in der Norderstraße 105 ist eine Nebenstelle und führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Welcher Standort für Ihren Wohnsitz zuständig ist, wird über den Hauptsitz des Jobcenters Hamburg geregelt. Informationen dazu erhalten Sie auf der Website www.team-arbeit-hamburg.de oder telefonisch. Sollten Sie sich zunächst an eine nicht zuständige Stelle wenden, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten – der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.