Das Jobcenter Hamburg – Langenhorn ist eine Nebenstelle des Jobcenters Hamburg und befindet sich an der Langenhorner Chaussee 92–94 im Hamburger Stadtteil Langenhorn. Als gemeinsame Einrichtung von der Stadt Hamburg und der Bundesagentur für Arbeit ist das Jobcenter zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) — also das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.
Das Jobcenter erbringt Leistungen für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können. Dazu gehört das Grundsicherungsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung — etwa durch Qualifizierungsmaßnahmen, Bewerbungskostenzuschüsse oder die Förderung einer beruflichen Eingliederung. Wer unsicher ist, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für seinen Fall zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.
Die Nebenstelle an der Langenhorner Chaussee ist telefonisch unter +49 40 2485-1444 erreichbar. Weiterführende Informationen zu Leistungen, Formularen und Ansprechpersonen finden Sie auf der Website des Jobcenters Hamburg unter www.team-arbeit-hamburg.de. Dort können Sie sich auch über aktuelle Verfahrenshinweise und digitale Antragsmöglichkeiten informieren.
Diese Nebenstelle führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Welcher Standort des Jobcenters Hamburg für Ihre Adresse zuständig ist, wird über den Hauptsitz des Jobcenters Hamburg geregelt. Bitte wenden Sie sich im Zweifel telefonisch oder über die Website an das Jobcenter, um den für Sie zuständigen Standort zu erfragen.