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Das Jobcenter Hamburg – Barmbek-Süd ist eine Nebenstelle des Jobcenters Hamburg und liegt an der Weidestraße 120a in 22083 Hamburg. Als gemeinsame Einrichtung von der Stadt Hamburg und der Bundesagentur für Arbeit ist es zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Hier werden Menschen unterstützt, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Hamburg – Barmbek-Süd bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld und zahlt die entsprechenden Leistungen aus. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Zusätzlich bietet das Jobcenter Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung, vermittelt in Qualifizierungsmaßnahmen und berät zu weiteren Leistungen, die eine Aufnahme von Beschäftigung erleichtern können. Wer bereits Leistungen bezieht und Fragen zur laufenden Bewilligung hat, wendet sich ebenfalls an diese Stelle.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Hamburg – Barmbek-Süd erreichen Sie telefonisch unter +49 40 2485-1444. Weitere Informationen zu Leistungen, Formularen und Ansprechpersonen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.team-arbeit-hamburg.de. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Feld auf dieser Seite.

Zuständigkeitsbereich

Diese Dienststelle ist eine Nebenstelle und führt keine eigene Postleitzahlenliste. Welche Wohngebiete konkret über den Standort Barmbek-Süd betreut werden, richtet sich nach der Zuständigkeitsregelung des Hauptsitzes des Jobcenters Hamburg. Falls sich im Verlauf herausstellen sollte, dass eine andere Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten – Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

Wussten Sie? Das Jobcenter Hamburg – Barmbek-Süd ist eine gemeinsame Einrichtung von Kommune und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II) und Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung kommen aus einer Hand und werden von derselben Stelle bearbeitet. Davon zu unterscheiden ist die Agentur für Arbeit, die für Arbeitslosengeld I nach SGB III zuständig ist – also für Personen, die zuvor versicherungspflichtig beschäftigt waren und deren Anspruch noch nicht ausgeschöpft ist.
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  • Montag08:30 - 11:30
  • Dienstag08:30 - 11:30
  • Donnerstag08:30 - 11:30
  • Freitag08:30 - 11:30