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Das Jobcenter Hamburg – Hammerbrook ist eine gemeinsame Einrichtung von der Stadt Hamburg und der Bundesagentur für Arbeit. Die Dienststelle liegt in der Süderstraße 32b im Stadtteil Hammerbrook und ist zuständig für Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, also das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie begleitende Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.

Besuch und Kontakt

Dieses Jobcenter hat keinen allgemeinen Publikumsverkehr. Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich mit vorher vereinbartem Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter +49 40 2485-1444 oder über die Website www.team-arbeit-hamburg.de, bevor Sie die Dienststelle aufsuchen. Für schriftliche Anliegen können Sie ebenfalls die Website nutzen oder postalisch an die oben genannte Adresse schreiben.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter ist Anlaufpunkt für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder vorrangigen Leistungen decken können und dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen. Neben dem Grundsicherungsgeld umfasst das SGB II auch Leistungen wie Übernahme angemessener Wohnkosten, Unterstützung bei der Jobsuche oder Fördermaßnahmen zur beruflichen Eingliederung. Zuständig ist das Jobcenter – nicht die Agentur für Arbeit – wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Die Agentur für Arbeit ist hingegen für das Arbeitslosengeld I nach SGB III zuständig. Sollten Sie unsicher sein, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Der Standort Hammerbrook ist eine Nebenstelle des Jobcenters Hamburg. Eine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen wird für diese Dienststelle nicht geführt. Welcher Standort für Ihre Postleitzahl zuständig ist, erfahren Sie über den Hauptsitz des Jobcenters Hamburg sowie auf der Website www.team-arbeit-hamburg.de.

Wussten Sie? Das Jobcenter Hamburg – Hammerbrook ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadt Hamburg und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus einer Hand kommen – Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.