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Das Jobcenter Hamburg – Othmarschen ist eine Nebenstelle des Jobcenters Hamburg und liegt an der Behringstraße 122 im Hamburger Stadtteil Othmarschen. Es ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Als gemeinsame Einrichtung von der Stadt Hamburg und der Bundesagentur für Arbeit bündelt das Jobcenter beide Zuständigkeiten unter einem Dach.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Hamburg – Othmarschen bewilligt und auszahlt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie in bestimmten Fällen Einmalleistungen. Gleichzeitig unterstützt das Jobcenter dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder die Vermittlung in Arbeit vorzubereiten – etwa durch Beratung, Qualifizierungsmaßnahmen oder die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter Hamburg – Othmarschen telefonisch unter +49 40 2485-1444. Weitere Informationen zu Leistungen, Antragsunterlagen und aktuellen Hinweisen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.team-arbeit-hamburg.de. Wenn Sie unsicher sind, ob diese Nebenstelle für Sie zuständig ist, können Sie dort ebenfalls nachschlagen oder direkt nachfragen. Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Als Nebenstelle des Jobcenters Hamburg verfügt dieser Standort über keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Welche Nebenstelle für Ihren Wohnort zuständig ist, wird über den Hauptsitz des Jobcenters Hamburg geregelt. Bitte erkundigen Sie sich dort oder über die Website, welche Anlaufstelle für Ihre Adresse vorgesehen ist.

Wussten Sie? Das Jobcenter Hamburg – Othmarschen ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadt Hamburg und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung an einem Ort beantragen können, ohne zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln zu müssen.