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Das Jobcenter Hamburg – St. Georg ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Hamburg und der Bundesagentur für Arbeit. Die Nebenstelle befindet sich an der Norderstraße 103 in Hamburg und ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II – das heißt das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie ergänzende Unterstützung bei der Arbeitsuche.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter bewilligt und auszahlt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Menschen und deren Haushaltsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Daneben werden Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Eingliederungsleistungen erbracht – etwa Fördermaßnahmen, Weiterbildungen oder die Vermittlung in Arbeit. Wer bereits Arbeitslosengeld I bezieht, ist nicht beim Jobcenter, sondern bei der Agentur für Arbeit zuständig; diese sind zwei getrennte Behörden mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen die Nebenstelle an der Norderstraße 103 in 20097 Hamburg. Telefonisch ist das Jobcenter Hamburg – St. Georg unter +49 40 2485-1444 erreichbar. Weitere Informationen zu Leistungen, Formularen und Terminen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.team-arbeit-hamburg.de. Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Feld in diesem Portaleintrag.

Zuständigkeitsbereich

Diese Dienststelle ist eine Nebenstelle und führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Welche Wohnadressen über diese Nebenstelle betreut werden, regelt der Hauptsitz des Jobcenters Hamburg. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie hier richtig sind, können Sie sich telefonisch oder über die Website informieren. Sollten Sie versehentlich beim falschen Standort einen Antrag stellen, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, diesen an die zuständige Stelle weiterzuleiten – Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

Wussten Sie? Das Jobcenter Hamburg – St. Georg ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Kommune und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass an einem Ort sowohl die kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung als auch die Vermittlungsleistungen der Bundesagentur beantragt und bearbeitet werden – Sie müssen dafür nicht zwei verschiedene Behörden aufsuchen.