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Das Jobcenter Hamburg – Bergedorf an der Johann-Meyer-Straße 55 in 21031 Hamburg ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Hamburg und der Bundesagentur für Arbeit. Es ist zuständig für die Gewährung und Verwaltung des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – der staatlichen Leistung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter prüft Ansprüche auf Grundsicherungsgeld, stellt Leistungen fest und zahlt sie aus. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie in bestimmten Situationen einmalige Sonderleistungen. Parallel dazu unterstützt das Jobcenter erwerbsfähige Leistungsbeziehende dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder eine bestehende Stelle auszubauen – etwa durch Vermittlung, Qualifizierungsangebote oder die Förderung von Weiterbildungen. Für Fragen zu Arbeitslosengeld I, das nach einer Beschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt wird, ist nicht das Jobcenter, sondern die Agentur für Arbeit zuständig.

Antrag stellen und Kontakt aufnehmen

Wer Grundsicherungsgeld beantragen möchte oder bereits Leistungen bezieht und Fragen zu seinem Fall hat, erreicht den Standort telefonisch unter +49 40 2485-1444. Weitere Informationen sowie digitale Angebote finden Sie auf der offiziellen Website unter www.team-arbeit-hamburg.de. Falls Sie unsicher sind, ob dieses Jobcenter für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Dieser Standort an der Johann-Meyer-Straße ist eine Nebenstelle des Jobcenters Hamburg – Bergedorf. Die Zuständigkeit nach Wohnort ist über den Hauptsitz geregelt. Ob dieser Standort für Ihre Adresse zuständig ist, erfahren Sie beim Hauptsitz oder über die Website des Jobcenters.

Wussten Sie? Das Jobcenter Hamburg – Bergedorf ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadt Hamburg und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass an einem Ort sowohl die Vermittlung in Arbeit als auch die finanzielle Grundsicherung aus einer Hand organisiert sind – Sie müssen nicht zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln, um beides in Anspruch zu nehmen.