Das Jobcenter Frankenthal ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Frankenthal und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Carl-Theodor-Straße 13 in Frankenthal (Pfalz). Es ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) — also Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie unterstützende Angebote zur Aufnahme einer Beschäftigung.
Wer hilfebedürftig ist, das erwerbsfähige Alter erreicht hat und nicht ausreichend eigenes Einkommen oder Vermögen besitzt, kann beim Jobcenter Frankenthal Grundsicherungsgeld beantragen. Die Leistungen richten sich an erwerbsfähige Personen und die mit ihnen in einem Haushalt lebenden Angehörigen. Neben der finanziellen Unterstützung umfasst das Angebot auch Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung, etwa Beratung, Qualifizierung oder die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. Für Personen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind, ist in der Regel nicht das Jobcenter, sondern das Sozialamt zuständig. Sind Sie unsicher, an welche Stelle Sie sich wenden sollen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Frankenthal ist telefonisch unter +49 6233 3152-0 erreichbar. Weitere Informationen, unter anderem zu Antragsunterlagen und Zuständigkeiten, finden Sie auf der Website des Jobcenters Vorderpfalz-Ludwigshafen unter www.jobcenter-vorderpfalz-ludwigshafen.de. Die aktuellen Öffnungszeiten sind dort ebenfalls abrufbar.
Das Jobcenter Frankenthal führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen, weil es als Nebenstelle geführt wird. Die Zuständigkeit ist über den Hauptsitz des Jobcenters Vorderpfalz-Ludwigshafen geregelt. Ob diese Dienststelle für Ihre Adresse zuständig ist, erfahren Sie am schnellsten telefonisch oder über die Website des Hauptsitzes.