loaderimg

Das Jobcenter Lehrte an der Burgdorfer Straße 12b ist eine Anlaufstelle für Menschen in der Stadt Lehrte und der näheren Umgebung, die finanzielle Unterstützung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch benötigen. Als gemeinsame Einrichtung von Region Hannover und Bundesagentur für Arbeit ist es zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) — die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die den Lebensunterhalt sichert, wenn eigenes Einkommen oder Vermögen dafür nicht ausreicht.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Lehrte prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld, bewilligt laufende Leistungen und unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, wieder in Arbeit zu kommen. Dazu gehören Beratung zur Jobsuche, Fördermaßnahmen wie Qualifizierungen oder Bewerbungstraining sowie die Übernahme von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, soweit kein eigener Anspruch besteht. Wer Leistungen beantragen möchte, wendet sich direkt an diesen Standort oder nimmt vorab telefonisch Kontakt auf.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Lehrte ist unter der zentralen Telefonnummer +49 511 6559-1000 erreichbar. Diese Nummer gilt für alle Standorte des Jobcenters Region Hannover, also auch für den Standort Lehrte. Weitere Informationen, etwa zu Antragsunterlagen oder aktuellen Hinweisen, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-region-hannover.de. Bitte beachten Sie, dass für persönliche Besuche die im Portal ausgewiesenen Öffnungszeiten maßgeblich sind.

Zuständigkeitsbereich

Der Standort Burgdorfer Str. 12b ist eine Nebenstelle des Jobcenters Region Hannover. Eine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen wird für diesen Standort nicht geführt. Welche Postleitzahlen und Stadtteile konkret von diesem Standort betreut werden, ist über den Hauptsitz des Jobcenters Region Hannover geregelt. Wenden Sie sich im Zweifel telefonisch an die oben genannte Nummer — die Mitarbeitenden können Ihnen sagen, welcher Standort für Ihre Adresse zuständig ist. Sollten Sie sich versehentlich an den falschen Standort wenden, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten; der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Wussten Sie? Das Jobcenter Lehrte ist eine gemeinsame Einrichtung von Region Hannover und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie in der Praxis: Leistungen zur Grundsicherung und Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung kommen aus einer Hand — Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden, um beides in Anspruch zu nehmen.