loaderimg

Das Jobcenter Burgwedel ist eine Nebenstelle des Jobcenters Region Hannover und liegt am Rathausplatz 3 in 30938 Burgwedel. Es ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – einer Leistung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt vorübergehend nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die Dienststelle ist telefonisch unter +49 511 6559-1000 sowie über die Website des Jobcenters Region Hannover erreichbar.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Burgwedel bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld, prüft die Anspruchsvoraussetzungen und zahlt die Leistungen aus. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit – zum Beispiel Fördermaßnahmen, Bewerbungsunterstützung oder die Vermittlung in Qualifizierungsangebote. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter für Ihre Situation zuständig ist oder ob stattdessen die Agentur für Arbeit (SGB III) in Frage kommt, können Sie sich direkt an die Dienststelle wenden: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Persönliche Beratung vor Ort

Am Standort Burgwedel können Sie persönliche Gespräche mit Ihrer zuständigen Fachkraft führen, Unterlagen einreichen und offene Fragen zu laufenden Leistungsbescheiden klären. Für Menschen, die nicht im Stadtgebiet Hannover wohnen, aber in der Region Hannover gemeldet sind, kann dieser Standort der nächstgelegene Anlaufpunkt sein. Bringen Sie zu Terminen alle relevanten Unterlagen mit – etwa Einkommensnachweise, Mietvertrag und Kontoauszüge – um unnötige Rückfragen zu vermeiden.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Burgwedel führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Als Nebenstelle richtet sich die Zuständigkeit nach den Regelungen des Hauptsitzes, des Jobcenters Region Hannover. Informationen darüber, welche Nebenstelle für Ihren Wohnort zuständig ist, erhalten Sie direkt beim Jobcenter Region Hannover oder auf dessen Website unter www.jobcenter-region-hannover.de.

Wussten Sie? Das Jobcenter Burgwedel ist eine gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und der Region Hannover. Diese Trägerform bedeutet konkret: Für Ihre Leistungen nach SGB II ist das Jobcenter zuständig – nicht die Agentur für Arbeit, die Leistungen nach SGB III (zum Beispiel Arbeitslosengeld I) erbringt. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Stelle für Sie die richtige ist, können Sie sich an beide wenden: Eine Weiterleitung Ihres Antrags an die zuständige Behörde ist gesetzlich vorgeschrieben, und Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.