Das Jobcenter Springe ist eine gemeinsame Einrichtung der Region Hannover und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Fünfhausenstr. 6 in 31832 Springe und ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), also das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld).
Das Jobcenter Springe berechnet und zahlt das Grundsicherungsgeld als finanzielle Unterstützung für erwerbsfähige Personen und ihre Haushaltsangehörigen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Unterkunfts- und Heizkosten sowie weitere ergänzende Leistungen, die im SGB II geregelt sind. Daneben bietet das Jobcenter Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung, etwa durch Beratungsgespräche, Vermittlung und die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Ziel ist es, die finanzielle Abhängigkeit von staatlichen Leistungen nach Möglichkeit zu überwinden.
Wenn Sie erstmals Grundsicherungsgeld beantragen möchten oder Fragen zu laufenden Leistungen haben, wenden Sie sich direkt an den Standort Springe oder nehmen Sie telefonisch Kontakt unter +49 511 6559-1000 auf. Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Website des Jobcenters Region Hannover unter www.jobcenter-region-hannover.de. Sollte sich im Gespräch herausstellen, dass für Ihr Anliegen eine andere Stelle zuständig ist, ist das kein Nachteil für Sie: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Springe ist eine Nebenstelle des Jobcenters Region Hannover. Die räumliche Zuständigkeit — also welche Wohnorte von diesem Standort betreut werden — ist über den Hauptsitz geregelt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Zuständigkeit direkt an das Jobcenter Region Hannover oder nutzen Sie die oben genannte Telefonnummer.