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Das Jobcenter Hannover – Calenberger Neustadt ist eine Nebenstelle des Jobcenters Region Hannover und befindet sich an der Calenberger Esplanade 4 im Stadtbezirk Calenberger Neustadt in Hannover. Als gemeinsame Einrichtung von Kommune und Bundesagentur für Arbeit ist das Jobcenter zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung.

Leistungen nach dem SGB II

Das Jobcenter Hannover – Calenberger Neustadt bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können. Zur Leistung gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls Mehrbedarfe. Neben den finanziellen Leistungen bietet das Jobcenter Beratung und Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen an. Zuständige Ansprechpersonen werden in der Regel nach Wohngebiet oder Anfangsbuchstaben des Nachnamens zugeordnet; Näheres erfahren Sie telefonisch unter +49 511 6559-1000 oder auf der Website www.jobcenter-region-hannover.de.

Antrag stellen und Kontakt aufnehmen

Anträge auf Grundsicherungsgeld können Sie persönlich in der Calenberger Esplanade 4 stellen, postalisch einsenden oder über die Website des Jobcenters Region Hannover einreichen. Wenn Sie unsicher sind, ob diese Nebenstelle für Sie zuständig ist, können Sie sich telefonisch informieren. Sollten Sie versehentlich einen Antrag bei einer nicht zuständigen Stelle einreichen, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten – der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Calenberger Esplanade 4 ist eine Nebenstelle des Jobcenters Region Hannover. Eine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen besteht für diesen Standort nicht. Welche Nebenstelle für Ihre Adresse zuständig ist, regelt der Hauptsitz des Jobcenters Region Hannover. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch unter +49 511 6559-1000 oder auf der Website, welche Anlaufstelle für Sie vorgesehen ist.

Wussten Sie? Das Jobcenter Hannover ist eine gemeinsame Einrichtung von Kommune und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Ihr Antrag auf Grundsicherungsgeld wird von einer einzigen Stelle bearbeitet, die sowohl für die Geldleistung als auch für die Arbeitsvermittlung zuständig ist. Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.