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Das Jobcenter Hannover – Südstadt ist eine Nebenstelle des Jobcenters Region Hannover und liegt an der Walter-Gieseking-Str. 6–10 in 30159 Hannover. Als gemeinsame Einrichtung von der Region Hannover und der Bundesagentur für Arbeit ist es zuständig für Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie Unterstützung bei der Arbeitsuche und beruflichen Eingliederung.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Hannover – Südstadt bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld und erbringt damit verbundene Leistungen: die Übernahme angemessener Unterkunftskosten, Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Eingliederungsleistungen wie Beratung, Vermittlung und die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen. Wenn Sie Leistungen nach SGB II beziehen oder erstmals beantragen möchten, wenden Sie sich an diese Stelle. Sollte eine andere Behörde zuständig sein, ist das Jobcenter nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten – der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter Hannover – Südstadt telefonisch unter +49 511 6559-1000. Weitere Informationen, unter anderem zu Öffnungszeiten und Ansprechpersonen, finden Sie auf der offiziellen Website des Jobcenters Region Hannover: www.jobcenter-region-hannover.de. Die Dienststelle befindet sich im Stadtgebiet Hannover und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

Zuständigkeitsbereich

Diese Dienststelle führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Als Nebenstelle des Jobcenters Region Hannover wird die örtliche Zuständigkeit zentral über den Hauptsitz geregelt. Welche Nebenstelle für Ihre Adresse zuständig ist, erfahren Sie auf der Website des Jobcenters Region Hannover oder telefonisch unter der oben genannten Nummer.

Wussten Sie? Das Jobcenter Hannover – Südstadt ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Es wird gemeinsam von der Region Hannover und der Bundesagentur für Arbeit betrieben. Das bedeutet für Sie konkret, dass beide Träger unter einem Dach zusammenarbeiten – Sie müssen sich für Leistungen nach SGB II also nicht an zwei verschiedene Behörden wenden. Daneben gibt es bundesweit 104 Jobcenter, die ausschließlich von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden und keine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit haben.