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Das Jobcenter München – Neuperlach ist eine Anlaufstelle für Menschen in München, die Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragen oder beziehen. Die Dienststelle befindet sich in der Thomas-Dehler-Straße 16 im Stadtbezirk Neuperlach und ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt München und der Bundesagentur für Arbeit.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter München – Neuperlach bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Außerdem unterstützt das Jobcenter bei der Eingliederung in Arbeit – etwa durch Beratung, Vermittlung oder die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Für Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach SGB III, also das Arbeitslosengeld I, ist hingegen die Agentur für Arbeit München zuständig, nicht das Jobcenter.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter München – Neuperlach telefonisch unter +49 89 453550. Weitere Informationen zu Zuständigkeiten, Formularen und Ansprechpersonen finden Sie auf der offiziellen Website unter jobcenter-muenchen.de. Wenn Sie unsicher sind, ob diese Dienststelle für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie dies vorab telefonisch oder über die Website klären. Sollten Sie versehentlich bei einer nicht zuständigen Stelle einen Antrag stellen, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, diesen weiterzuleiten – der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter München – Neuperlach ist eine Nebenstelle und führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Welcher Standort des Jobcenters München für Ihren Wohnsitz zuständig ist, wird über den Hauptsitz geregelt. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Jobcenter München oder über die Website, welche Dienststelle Sie aufsuchen sollen.

Wussten Sie? Das Jobcenter München – Neuperlach wird als gemeinsame Einrichtung von der Stadt München und der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam betrieben. Das bedeutet für Sie konkret: Sowohl Fragen zur Geldleistung als auch zur Arbeitsvermittlung werden unter einem Dach bearbeitet – Sie müssen sich dafür nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.
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  • Montag08:00 - 12:00
  • Dienstag08:00 - 12:00
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  • Freitag08:00 - 12:00