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Das Jobcenter München – Am Hart ist eine Nebenstelle des Jobcenters München und befindet sich in der Knorrstraße 101–103 im Stadtbezirk Schwabing-Freimann. Als gemeinsame Einrichtung von Stadt München und Bundesagentur für Arbeit ist es zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II – also das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie ergänzende Eingliederungsleistungen zur Aufnahme oder Sicherung von Beschäftigung.

Leistungen, die Sie hier beantragen können

In dieser Nebenstelle können Sie Leistungen nach dem SGB II beantragen und laufende Anliegen klären. Dazu zählen die finanzielle Grundsicherung bei Erwerbslosigkeit oder unzureichendem Einkommen sowie Unterstützung bei der Jobsuche, Bewerbung und Qualifizierung. Auch Fragen zur Übernahme von Unterkunftskosten oder zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen werden hier bearbeitet. Wer unsicher ist, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für die eigene Situation zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Persönliche Beratung und Kontakt

Das Jobcenter München – Am Hart ist telefonisch unter +49 89 453550 erreichbar. Weitere Informationen, etwa zu Antragsformularen und Beratungsangeboten, finden Sie auf der offiziellen Website des Jobcenters München unter jobcenter-muenchen.de. Die aktuellen Öffnungszeiten dieser Nebenstelle sind im Portal direkt unter den Kontaktdaten angegeben.

Zuständigkeitsbereich

Diese Dienststelle ist eine Nebenstelle und verfügt über keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Welche Nebenstelle des Jobcenters München für Ihren Wohnsitz zuständig ist, wird über den Hauptsitz des Jobcenters München geregelt. Auskünfte dazu erhalten Sie telefonisch oder auf der Website des Jobcenters München.

Wussten Sie? Das Jobcenter München – Am Hart ist eine gemeinsame Einrichtung von Stadt München und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Leistungen zur Beschäftigungsförderung und zur finanziellen Grundsicherung kommen aus einer Hand, und Sie haben nur eine Anlaufstelle für beide Bereiche. Bundesweit gibt es daneben auch sogenannte zugelassene kommunale Träger, bei denen allein der Landkreis oder die kreisfreie Stadt für alle SGB-II-Aufgaben zuständig ist – in München ist das nicht der Fall.
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  • Montag08:00 - 12:00
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