Das Jobcenter Frankfurt – Bockenheim ist eine Anlaufstelle für Menschen, die Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragen oder beziehen. Die Dienststelle befindet sich in der Salvador-Allende-Straße 3 im Frankfurter Stadtteil Bockenheim und gehört zum Jobcenter Frankfurt am Main. Zuständig ist sie für erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 67 Jahren sowie für die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen.
Das Jobcenter Bockenheim bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld und prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören die Sicherung des Lebensunterhalts, die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Wenn Sie bereits Leistungen beziehen und eine Änderung Ihrer Lebensumstände melden möchten – etwa einen Umzug, eine neue Arbeitsstelle oder eine Änderung in der Bedarfsgemeinschaft –, ist diese Stelle ebenfalls der richtige Ort dafür. Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Frankfurt am Main und der Bundesagentur für Arbeit; beide Träger finanzieren und verantworten die Aufgaben gemeinsam.
Für Anliegen, die einen persönlichen Termin erfordern, nutzen Sie bitte die Öffnungszeiten, die im Portal direkt bei dieser Dienststelle angegeben sind. Weitere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie auf der offiziellen Website des Jobcenters Frankfurt unter www.jc-frankfurt.de. Eine Telefonnummer für diese Nebenstelle ist derzeit nicht bekannt; die Website des Jobcenters Frankfurt nennt zentrale Kontaktmöglichkeiten für das gesamte Haus.
Das Jobcenter Frankfurt – Bockenheim ist eine Nebenstelle und führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Welcher Standort des Jobcenters Frankfurt für Ihre Adresse zuständig ist, wird über den Hauptsitz geregelt. Informationen dazu erhalten Sie auf der Website www.jc-frankfurt.de oder direkt beim Jobcenter Frankfurt. Sollten Sie sich an eine Stelle wenden, die für Sie nicht zuständig ist, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten; der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.