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Das Jobcenter Kreis Düren ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Kreis Düren. Es hat seinen Sitz in der Bismarckstraße 10 in 52351 Düren und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Kreis Düren betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Wer im Kreisgebiet hilfebedürftig ist und Arbeit sucht oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt, wendet sich direkt an diese Dienststelle.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter Kreis Düren bewilligt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Dazu gehören neben dem laufenden Lebensunterhalt auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, etwa Beratung, Qualifizierungsmaßnahmen oder Förderangebote. Anträge und Unterlagen reichen Sie über die eigenen Kanäle dieses Jobcenters ein – telefonisch unter 02421 22-1560000 oder über die offizielle Website unter kreis-dueren.de/jobcom. Das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung, weil der Kreis Düren seine Aufgaben eigenständig wahrnimmt. Die Arbeitsuchendmeldung sowie die Jobbörse und die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit können Sie dagegen unabhängig davon wie gewohnt nutzen.

Wenn Sie unsicher sind, ob dieses Jobcenter zuständig ist

Grundsicherungsgeld wird vom Jobcenter bearbeitet, Arbeitslosengeld I hingegen von der Agentur für Arbeit – das sind zwei verschiedene Stellen mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Falls Sie einen Antrag bei der falschen Stelle einreichen, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, diesen an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Kreis Düren ist zuständig für alle Haushalte mit einer der folgenden 18 Postleitzahlen im Kreisgebiet: 52349, 52351, 52353, 52355, 52372, 52379, 52382, 52385, 52388, 52391, 52393, 52396, 52399, 52428, 52441, 52445, 52457 und 52459.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger ausschließlich von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden – so wie das Jobcenter Kreis Düren. Das bedeutet für Sie konkret: Anträge, Bescheide und persönliche Beratung laufen vollständig über den Kreis Düren, nicht über die Bundesagentur für Arbeit. Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Grundsicherungsgeld ist daher ausschließlich diese Dienststelle.
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