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Das Jobcenter Landkreis Schleswig-Flensburg ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und die Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Landkreis Schleswig-Flensburg. Die Dienststelle hat ihren Sitz in der Flensburger Str. 7 in 24837 Schleswig und betreut ein weiträumiges Gebiet mit 68 Postleitzahlen zwischen der dänischen Grenze und der Mitte Schleswig-Holsteins. Weitere Standorte gibt es nicht.

Leistungen und Zuständigkeit

Das Jobcenter ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen möchten, Unterstützung bei der Jobsuche benötigen oder Fragen zu Eingliederungsmaßnahmen haben. Zuständig ist das Jobcenter für Menschen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und das 15. Lebensjahr vollendet, die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht haben. Für Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann das Sozialamt des Landkreises zuständig sein. Wenden Sie sich im Zweifel trotzdem hier: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Anträge und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Landkreis Schleswig-Flensburg wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis betrieben, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das hat eine praktische Folge: Das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte über die eigenen Kanäle dieses Jobcenters ein — Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website unter schleswig-flensburg.de. Andere Dienste der Bundesagentur für Arbeit wie die Jobbörse, BERUFENET oder die Weiterbildungssuche stehen Ihnen unabhängig davon offen. Für die aktuelle Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte telefonisch unter 04621 87-0 an das Jobcenter oder besuchen Sie die Website — verlässliche Angaben dazu liegen uns derzeit nicht vor.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter ist für Personen zuständig, deren Wohnanschrift einer der folgenden 68 Postleitzahlen im Landkreis Schleswig-Flensburg zugeordnet ist:

24376, 24392, 24395, 24399, 24401, 24402, 24404, 24405, 24407, 24409, 24799, 24803, 24817, 24837, 24848, 24850, 24852, 24855, 24857, 24860, 24861, 24863, 24864, 24866, 24867, 24869, 24870, 24872, 24873, 24875, 24876, 24878, 24879, 24881, 24882, 24884, 24885, 24887, 24888, 24890, 24891, 24893, 24894, 24896, 24897, 24899, 24955, 24960, 24963, 24966, 24969, 24972, 24975, 24976, 24977, 24980, 24983, 24986, 24988, 24989, 24991, 24992, 24994, 24996, 24997, 24999, 25868, 25879

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden — das Jobcenter Landkreis Schleswig-Flensburg ist eines davon. Das bedeutet für Sie konkret: Antragsverfahren und Ansprechpartner laufen vollständig über den Landkreis, nicht über die Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie also von anderer Stelle an jobcenter.digital verwiesen werden, gilt das hier nicht — nutzen Sie stattdessen die Website oder die Telefonnummer des Jobcenters.