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Das Jobcenter Kreis Steinfurt ist eine kommunale Behörde im Münsterland, die am Standort Tecklenburger Str. 10 in 48565 Steinfurt ihren Sitz hat. Es ist zuständig für Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), also für die Grundsicherung für Arbeitsuchende – das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie ergänzende Hilfen zur Eingliederung in Arbeit. Betrieben wird das Jobcenter allein vom Kreis Steinfurt als zugelassenem kommunalen Träger, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und keine ausreichenden eigenen Mittel zum Lebensunterhalt haben. Es prüft Ansprüche auf Grundsicherungsgeld, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung und vermittelt Angebote zur Eingliederung in Arbeit – etwa Qualifizierungsmaßnahmen oder Beschäftigungsförderung. Weil der Kreis Steinfurt als kommunaler Träger eigenständig organisiert ist, läuft die Antragstellung ausschließlich über die eigenen Kanäle dieses Jobcenters. Das Online-Portal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Informationen zu Antragsformularen und zum Einreichen von Unterlagen finden Sie direkt auf der Website des Jobcenters unter www.jobcenter-kreis-steinfurt.de.

Abgrenzung zur Agentur für Arbeit

Das Jobcenter ist nicht identisch mit der Agentur für Arbeit. Wer Arbeitslosengeld I beansprucht – also die Versicherungsleistung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) – wendet sich an die zuständige Agentur für Arbeit, nicht an dieses Jobcenter. Sind Sie unsicher, welche Stelle für Sie zuständig ist, können Sie sich trotzdem zuerst hier melden: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten. Die Arbeitsuchendmeldung sowie die Jobsuche über die Jobbörse der Bundesagentur stehen unabhängig von der Trägerform allen Ratsuchenden offen.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Kreis Steinfurt ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 27 Postleitzahlgebieten, die den gesamten Kreis Steinfurt abdecken – von der südlichen Kreisgrenze nahe Münster bis in den nördlichen Bereich an der Grenze zu Niedersachsen:

48268, 48282, 48341, 48356, 48366, 48369, 48429, 48431, 48432, 48477, 48485, 48493, 48496, 48565, 48607, 48612, 48629, 49477, 49479, 49492, 49497, 49504, 49509, 49525, 49536, 49545, 49549

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger – Jobcenter, die ausschließlich von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Der Kreis Steinfurt gehört dazu. Das hat einen konkreten Unterschied für Sie: Anträge, Unterlagen und Rückfragen laufen direkt über das Jobcenter des Kreises – nicht über bundesweite Portale der Bundesagentur.
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