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Das Jobcenter Landkreis Tuttlingen ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II im Landkreis Tuttlingen. Es hat seinen Sitz in der Bahnhofstraße 100 in 78532 Tuttlingen und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis Tuttlingen – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit – organisiert. Zuständig ist es für Personen im erwerbsfähigen Alter, die hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis haben.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter erbringt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung. Weil der Landkreis Tuttlingen ein zugelassener kommunaler Träger ist, läuft die Antragstellung über die eigenen Kanäle dieser Dienststelle – das Online-Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie daher direkt beim Jobcenter Landkreis Tuttlingen ein, per Post, persönlich oder über die auf der Website angebotenen Wege. Die Arbeitsuchendmeldung hingegen erfolgt wie überall in Deutschland über die Agentur für Arbeit und ist unabhängig von der Trägerform des Jobcenters.

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Aktuelle Öffnungszeiten und Informationen zu Terminen liegen hier nicht vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Jobcenter: telefonisch unter 07461 926-4400 oder auf der offiziellen Website unter www.landkreis-tuttlingen.de. Dort finden Sie auch Hinweise zu Ansprechpersonen und zum Ablauf einer Antragstellung.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Tuttlingen ist für Personen zuständig, deren Wohnanschrift einer der folgenden 34 Postleitzahlen im Landkreis Tuttlingen zugeordnet ist: 78187, 78194, 78532, 78549, 78554, 78559, 78564, 78567, 78570, 78573, 78576, 78579, 78580, 78582, 78583, 78585, 78586, 78588, 78589, 78591, 78592, 78594, 78595, 78597, 78598, 78600, 78601, 78603, 78604, 78606, 78607, 78647, 78665, 88637. Sollte Ihr Wohnort keiner dieser Postleitzahlen entsprechen, ist möglicherweise ein anderes Jobcenter für Sie zuständig. Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden – so wie das Jobcenter Landkreis Tuttlingen. Das bedeutet für Sie konkret: Anträge, Bescheide und Rückfragen laufen ausschließlich über das Jobcenter des Landkreises, nicht über die Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie also Post erhalten oder Kontakt aufnehmen wollen, ist das Jobcenter Landkreis Tuttlingen in der Bahnhofstraße 100 Ihre richtige Anlaufstelle.