Das Jobcenter Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt. Die Dienststelle hat ihren Sitz in der Chemieparkstraße 7 in 06749 Bitterfeld-Wolfen und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis organisiert – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Wer im Zuständigkeitsbereich dieses Jobcenters wohnt und Leistungen benötigt oder beantragen möchte, wendet sich direkt an diese Stelle.
Da das Jobcenter Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Optionskommune eigenständig betrieben wird, läuft die Antragstellung über die eigenen Kanäle des Landkreises. Das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Anträge, Unterlagen und Formulare reichen Sie daher direkt über dieses Jobcenter ein – telefonisch, postalisch oder persönlich. Informationen dazu, welche Übermittlungswege möglich sind, erhalten Sie unter der Telefonnummer 03493 5168-0 oder auf der offiziellen Website des Landkreises unter https://www.komba-abi.de.
Für diese Dienststelle liegen uns derzeit keine Öffnungszeiten vor. Bitte erkundigen Sie sich vor einem Besuch telefonisch unter 03493 5168-0 oder auf der Website, um aktuelle Sprechzeiten und eventuelle Terminvereinbarungen in Erfahrung zu bringen.
Das Jobcenter ist zuständig für Grundsicherungsgeld, Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Maßnahmen zur Unterstützung bei der Aufnahme einer Beschäftigung. Wenn Sie sich fragen, ob möglicherweise eine andere Behörde für Ihre Situation zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten. Sie müssen also keinen Nachteil befürchten, wenn Sie sich zunächst an die falsche Stelle wenden.
Das Jobcenter Landkreis Anhalt-Bitterfeld betreut Adressen in insgesamt 20 Postleitzahlgebieten im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und den angrenzenden Bereichen. Zuständig ist die Dienststelle für folgende Postleitzahlen: 06366, 06369, 06385, 06386, 06388, 06731, 06749, 06766, 06774, 06779, 06780, 06792, 06794, 06796, 06800, 06803, 06808, 06809, 39261 und 39264.