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Das Jobcenter im Landkreis Stade ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Stade und der Bundesagentur für Arbeit. Es ist am Hauptstandort Am Güterbahnhof 8 in Stade ansässig und zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also finanzielle Unterstützung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Wer wird hier betreut?

Das Jobcenter betreut erwerbsfähige Personen ab 15 Jahren und deren Haushaltsangehörige, die hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Stade haben. Neben der finanziellen Leistung unterstützt das Jobcenter auch bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung sowie bei der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Beide Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die jeweils zuständige Stelle weiterzuleiten – der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Den Hauptstandort in Stade erreichen Sie telefonisch unter +49 4141 926-926. Für Bewohnerinnen und Bewohner im westlichen Teil des Landkreises steht zusätzlich der Standort in Buxtehude zur Verfügung. Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Feld auf dieser Seite.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter im Landkreis Stade ist zuständig für Wohnadressen in den folgenden 29 Postleitzahlgebieten, die den gesamten Landkreis Stade abdecken: 21614, 21635, 21640, 21641, 21643, 21644, 21680, 21682, 21683, 21684, 21698, 21702, 21706, 21709, 21710, 21712, 21714, 21717, 21720, 21723, 21726, 21727, 21729, 21730, 21732, 21734, 21737, 21739 und 27449.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptstandort in Stade ist das Jobcenter auch an folgendem weiteren Standort erreichbar:

Buxtehude, Kottmeierstr. 1

Wussten Sie? Das Jobcenter im Landkreis Stade ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie konkret, dass beide Träger gemeinsam verantwortlich sind – Sie müssen sich also nicht separat an die Bundesagentur für Arbeit wenden, wenn es um Grundsicherungsgeld nach SGB II geht. Alles läuft über dieses Jobcenter.