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Das Jobcenter im Landkreis Schwandorf ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Schwandorf und der Bundesagentur für Arbeit. Es ist zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und hat seinen Hauptsitz in der Wackersdorfer Str. 4 in Schwandorf. Wer im Landkreis Schwandorf erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, wendet sich an diese Dienststelle.

Leistungen und Zugang

Das Jobcenter erbringt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Dazu gehören unter anderem die Berechnung und Auszahlung des Grundsicherungsgelds, die Übernahme angemessener Wohnkosten sowie die Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen. Den zuständigen Ansprechpersonen können Sie Ihren Antrag direkt am Hauptstandort in Schwandorf stellen. Falls Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Beide Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Antrag und Beratung

Anträge auf Grundsicherungsgeld können Sie persönlich in Schwandorf oder an einem der Nebenstandorte stellen. Für ein persönliches Gespräch empfiehlt es sich, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Das Jobcenter ist unter der Rufnummer +49 9431 200-900 erreichbar. Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen finden Sie auch auf der offiziellen Website unter jobcenter-schwandorf.de.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter im Landkreis Schwandorf ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 33 Postleitzahlbereiche wohnen: 92269, 92421, 92431, 92436, 92439, 92442, 92445, 92447, 92449, 92507, 92521, 92526, 92533, 92536, 92539, 92540, 92542, 92543, 92545, 92546, 92548, 92549, 92551, 92552, 92554, 92555, 92557, 92559, 92723, 93133, 93142, 93149, 93158.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Schwandorf betreibt das Jobcenter zwei weitere Anlaufstellen im Landkreis:

  • Oberviechtach, Bezirksamtstr. 5
  • Schwandorf, Bahnhofstr. 11
Wussten Sie? Das Jobcenter im Landkreis Schwandorf ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit tragen es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass eine Stelle sowohl für die finanziellen Leistungen als auch für die Arbeitsvermittlung zuständig ist — Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.
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