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Das Jobcenter im Landkreis Rhön-Grabfeld ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Bad Neustadt an der Saale, Hedwig-Fichtel-Str. 2. Es ist zuständig für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.

Wer wird hier unterstützt?

Das Jobcenter richtet sich an erwerbsfähige Menschen im Landkreis Rhön-Grabfeld, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Dazu gehören auch Personen, die zwar arbeiten, aber mit ihrem Einkommen nicht auskommen – sogenannte Aufstocker. Angehörige, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und nicht erwerbsfähig sind, können ebenfalls Leistungen erhalten. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder eine andere Behörde für Ihre Situation zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Leistungen und Unterstützung

Neben dem Grundsicherungsgeld vermittelt das Jobcenter im Landkreis Rhön-Grabfeld Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung – etwa Weiterbildungen, Bewerbungstraining oder die Zusammenarbeit mit lokalen Arbeitgebern. Es übernimmt zudem in der Regel Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für Leistungsberechtigte. Für Fragen zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich direkt an die Dienststelle, telefonisch erreichbar unter +49 9771 6364-789 oder über die Website www.jobcenter-rhoen-grabfeld.de.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 16 Postleitzahlbereichen des Landkreises Rhön-Grabfeld zuständig: 97528, 97616, 97618, 97631, 97633, 97638, 97640, 97645, 97647, 97650, 97653, 97654, 97656, 97657, 97659 und 97724.

Wussten Sie? Das Jobcenter im Landkreis Rhön-Grabfeld ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie, dass beide Stellen unter einem Dach zusammenarbeiten – Leistungssachbearbeitung und Arbeitsvermittlung sind direkt miteinander verzahnt, ohne dass Sie zwischen zwei getrennten Behörden wechseln müssen.
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