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Das Jobcenter im Landkreis Gotha ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Gotha und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Schönen Aussicht 5 in 99867 Gotha. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Wer im Landkreis Gotha erwerbsfähig ist, seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken kann und Unterstützung benötigt, wendet sich an diese Stelle.

Leistungen nach dem SGB II

Das Jobcenter erbringt zwei Arten von Leistungen: zum einen die finanziellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – also das Grundsicherungsgeld selbst einschließlich der anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung – und zum anderen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Dazu gehören zum Beispiel Förderangebote, Qualifizierungsmaßnahmen oder die Vermittlung in Beschäftigung. Beides wird grundsätzlich gemeinsam betrachtet: Wer einen Antrag auf Grundsicherungsgeld stellt, erhält auch Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeitsstelle oder Ausbildung, sofern dies möglich ist.

Antrag und Kontakt

Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter Gotha für Ihren Fall zuständig ist – etwa weil Sie bereits Rentner sind oder Arbeitslosengeld I beziehen –, können Sie sich telefonisch unter +49 3621 42-1142 informieren. Sollte eine andere Behörde zuständig sein, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten; der Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben, bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter im Landkreis Gotha ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete wohnen: 99100, 99192, 99867, 99869, 99880, 99885, 99887, 99891, 99894, 99897 und 99958. Diese elf Postleitzahlen umfassen die Stadt Gotha sowie die umliegenden Gemeinden des Landkreises. Maßgeblich ist Ihr tatsächlicher Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Wussten Sie? Das Jobcenter im Landkreis Gotha ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Sie für Fragen zum Grundsicherungsgeld und zur Arbeitsvermittlung dieselbe Anlaufstelle haben – Sie müssen nicht zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln, um beide Leistungsbereiche zu regeln.