Das Jobcenter im Landkreis Celle ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Celle und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Georg-Wilhelm-Straße 14 in 29223 Celle. Es ist zuständig für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) — also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Zuständig ist das Jobcenter für Personen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und das 15. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht die Altersgrenze erreicht haben.
Das Jobcenter Celle erbringt zwei Arten von Leistungen: finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung. Zum Grundsicherungsgeld gehören der Regelbedarf, Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie weitere anerkannte Bedarfe. Daneben vermittelt das Jobcenter in Arbeit, finanziert Qualifizierungsmaßnahmen und kann weitere Eingliederungsleistungen bewilligen. Auch Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft — etwa Kinder oder Partner ohne eigenes Einkommen — können Leistungen erhalten, auch wenn sie selbst nicht arbeitslos sind.
Wer Grundsicherungsgeld beantragen möchte oder bereits Leistungen bezieht und eine Änderung melden muss, erreicht das Jobcenter Celle telefonisch unter +49 5141 961-940 oder über die Website www.jobcentercelle.de. Falls Sie unsicher sind, ob das Jobcenter Celle für Ihr Anliegen zuständig ist oder ob eine andere Stelle — etwa die Agentur für Arbeit — in Frage kommt: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter im Landkreis Celle ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 27 Postleitzahlgebieten des Landkreises zuständig: 29221, 29223, 29225, 29227, 29229, 29303, 29308, 29313, 29320, 29323, 29328, 29331, 29336, 29339, 29342, 29345, 29348, 29351, 29352, 29353, 29355, 29356, 29358, 29359, 29361, 29362 und 29364.