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Das Jobcenter Wittelsbacher Land ist in Aichach, Hauptstraße 2, ansässig und zuständig für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Es ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Aichach-Friedberg und der Bundesagentur für Arbeit und bewilligt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie weitere Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie erwerbsfähig sind, Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Es prüft Ansprüche auf Grundsicherungsgeld, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Unterkunft und Heizung und vermittelt Angebote zur beruflichen Eingliederung wie Qualifizierungen, Bewerbungstraining oder geförderte Beschäftigung. Auch Fragen zu Leistungen für Kinder aus Bedarfsgemeinschaften können Sie hier klären.

Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Die Agentur für Arbeit ist für Arbeitslosengeld I zuständig, das Jobcenter für Grundsicherungsgeld nach SGB II. Sollten Sie sich zunächst an die falsche Stelle wenden, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten; der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter Wittelsbacher Land telefonisch unter +49 8251 8776-53. Für Ihren Besuch in der Hauptstraße 2 in Aichach empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung, damit Sie nicht unnötig warten müssen. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie im Portal direkt bei diesem Eintrag.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Wittelsbacher Land ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 23 Postleitzahlgebiete wohnen: 82297, 86316, 86415, 86438, 86444, 86447, 86453, 86495, 86504, 86508, 86510, 86511, 86551, 86554, 86556, 86559, 86568, 86570, 86573, 86574, 86576, 86577 und 86674. Maßgeblich ist Ihr Wohnort zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Wussten Sie? Das Jobcenter Wittelsbacher Land ist eine gemeinsame Einrichtung von Landkreis und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Ansprechpersonen beider Träger arbeiten unter einem Dach zusammen. Sie müssen Ihre Angaben zu Arbeitsuche und Lebensunterhalt nicht bei zwei verschiedenen Behörden einreichen, sondern alles läuft an einer Stelle zusammen.