Das Jobcenter Weimarer Land ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Weimarer Land und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Sitz in der Herderstraße 10 in Apolda und ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Wer im Landkreis Weimarer Land hilfebedürftig ist und erwerbsfähig, wendet sich für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) an diese Stelle.
Das Jobcenter Weimarer Land empfängt keine Besucherinnen und Besucher ohne vorherige Terminvereinbarung. Spontane Vorsprachen sind nicht möglich. Um ein Anliegen persönlich zu klären, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin – telefonisch unter +49 3644 531-100 oder über die Möglichkeiten auf der Website www.jobcenter-weimarerland.de. Schriftliche Anfragen und Anträge können Sie auch postalisch an die Herderstraße 10, 99510 Apolda, senden.
Das Jobcenter ist zuständig, wenn Sie erwerbsfähig sind, hilfebedürftig und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Neben dem Grundsicherungsgeld umfasst das SGB II auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Eingliederungsleistungen, die die Aufnahme einer Beschäftigung unterstützen sollen. Zuständig für Arbeitslosengeld I nach SGB III ist dagegen die Agentur für Arbeit, nicht das Jobcenter. Sollten Sie unsicher sein, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Weimarer Land ist für Adressen in den folgenden neun Postleitzahlgebieten zuständig, die den Landkreis Weimarer Land abdecken: 99102, 99428, 99438, 99439, 99441, 99444, 99448, 99510 und 99518.