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Das Jobcenter Weimar ist eine gemeinsame Einrichtung von der Stadt Weimar und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Eduard-Rosenthal-Str. 43 in 99423 Weimar. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) und unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können. Wenden Sie sich an dieses Jobcenter, wenn Sie in Weimar wohnen und Leistungen nach SGB II beantragen oder bereits beziehen.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Weimar zahlt das Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einem Haushalt lebenden Personen. Zu den Aufgaben gehören außerdem die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie die Bewilligung von Mehrbedarfen und einmaligen Leistungen. Parallel dazu vermittelt das Jobcenter in Arbeit und Ausbildung und kann Maßnahmen zur Eingliederung finanzieren — etwa Weiterbildungen, Bewerbungstraining oder Förderung der Arbeitsaufnahme. Grundlage für alle Leistungen ist eine Bedarfsgemeinschaft: Alle Personen im gemeinsamen Haushalt werden gemeinsam betrachtet.

Was Sie zum Kontakt wissen sollten

Sie erreichen das Jobcenter Weimar telefonisch unter +49 3643 451-2970. Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Anliegen das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zuständig ist: Das Jobcenter ist für Personen zuständig, die Grundsicherungsgeld beziehen oder beantragen möchten. Die Agentur für Arbeit ist hingegen für Arbeitslosengeld I nach SGB III zuständig. Sollten Sie sich an die falsche Stelle wenden, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten — der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Weimar ist für Personen zuständig, die in folgenden Postleitzahlgebieten des Stadtgebiets Weimar wohnen: 99423, 99425, 99427 und 99428. Wenn Ihre Wohnanschrift in einem dieser vier Postleitzahlbereiche liegt, ist dieses Jobcenter die richtige Anlaufstelle für Leistungen nach SGB II.

Wussten Sie? Das Jobcenter Weimar ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung — das bedeutet, dass die Stadt Weimar und die Bundesagentur für Arbeit es gemeinsam betreiben und finanzieren. Für Sie als Leistungsbeziehende hat das einen praktischen Vorteil: Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Bundesagentur) und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Kommune) werden an einer einzigen Stelle bearbeitet, ohne dass Sie zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln müssen.