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Das Jobcenter Wartburgkreis ist eine gemeinsame Einrichtung des Wartburgkreises und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Bad Salzungen, Erzberger Allee 12. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte und ihre Haushaltsangehörigen bei der Sicherung des Lebensunterhalts sowie bei der Aufnahme einer Beschäftigung.

Leistungen nach dem SGB II

Das Jobcenter Wartburgkreis prüft Ansprüche auf Grundsicherungsgeld und zahlt es bei Bewilligung aus. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Daneben vermittelt das Jobcenter in Arbeit und Ausbildung und kann Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung finanzieren, etwa Qualifizierungen oder Bewerbungskosten. Wer unsicher ist, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für seinen Fall zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Antrag stellen und Kontakt aufnehmen

Für eine erste Kontaktaufnahme erreichen Sie das Jobcenter Wartburgkreis telefonisch unter +49 3695 662-480. Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie auf der offiziellen Website unter jobcenter-wartburgkreis.de. Wenn Sie einen Antrag auf Grundsicherungsgeld stellen möchten, empfiehlt es sich, alle Unterlagen zu Einkommen, Vermögen, Mietkosten und Krankenversicherung vorzubereiten, um den Bearbeitungsprozess zu erleichtern.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Wartburgkreis ist für Haushalte zuständig, deren Wohnanschrift einer der folgenden 23 Postleitzahlen im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach zugeordnet ist: 36404, 36414, 36419, 36433, 36448, 36452, 36456, 36457, 36460, 36466, 36469, 98599, 99817, 99819, 99820, 99826, 99830, 99831, 99834, 99837, 99842, 99846, 99848.

Weitere Standorte

Jobcenter Wartburgkreis – Standort Eisenach
Ernst-Thälmann-Str. 86, Eisenach

Wussten Sie? Das Jobcenter Wartburgkreis ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit tragen es gemeinsam. Das bedeutet für Sie konkret, dass Leistungen zur Beschäftigungsförderung (Bundesagentur) und kommunale Leistungen wie Schuldner- oder Suchtberatung unter einem organisatorischen Dach koordiniert werden – Sie müssen sich dafür nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.