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Das Jobcenter Vechta ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Vechta und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Rombergstraße 51 in Vechta. Es ist zuständig für die Gewährung und Verwaltung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Neben der finanziellen Grundsicherung unterstützt das Jobcenter auch bei der Suche nach Arbeit und Ausbildung sowie bei weiteren Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Leistungen nach SGB II

Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen möchten oder bereits beziehen, ist das Jobcenter Vechta Ihre zuständige Stelle. Es prüft, ob die Voraussetzungen für eine Leistungsbewilligung erfüllt sind, berechnet die Höhe der Leistungen und stellt Bescheide aus. Zum Leistungspaket gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie in bestimmten Situationen Sonderleistungen, etwa für Erstausstattungen. Falls bei Ihrem Anliegen eine andere Behörde zuständig sein sollte, ist das Jobcenter nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag dorthin weiterzuleiten – Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

Vermittlung und Eingliederung

Das Jobcenter Vechta begleitet Sie auf dem Weg zurück in Beschäftigung oder Ausbildung. Dazu gehören individuelle Beratungsgespräche, die gemeinsame Erarbeitung eines Eingliederungsplans sowie die Vermittlung in Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen. Auch wenn Sie bereits in Teilzeit arbeiten und ergänzend Grundsicherungsgeld beziehen, bleibt das Jobcenter Ihre Anlaufstelle für alle Fragen rund um Ihre Leistungen.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Vechta ist für Haushalte zuständig, die in einer der folgenden zehn Postleitzahlen im Landkreis Vechta gemeldet sind: 49377, 49393, 49401, 49413, 49424, 49429, 49434, 49439, 49451 und 49456.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Vechta unterhält das Jobcenter eine Nebenstelle:

Damme, Friedhofstraße 8

Wussten Sie? Das Jobcenter Vechta ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – das bedeutet, dass Landkreis und Bundesagentur für Arbeit gemeinsam Verantwortung tragen und Personal stellen. Für Sie als Leistungsbeziehende hat das einen praktischen Vorteil: Leistungen zur Grundsicherung und Leistungen zur Arbeitsvermittlung kommen aus einer Hand und werden unter einem Dach koordiniert.