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Das Jobcenter Stadt Regensburg ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Regensburg und der Bundesagentur für Arbeit. Es liegt im Gewerbepark D 83 im Stadtteil Regensburg-Ost und ist zuständig für die Auszahlung und Verwaltung des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Regensburg.

Was das Jobcenter für Sie tut

Das Jobcenter prüft, ob Sie Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben, bearbeitet Ihren Antrag und zahlt die Leistung aus. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Gleichzeitig unterstützt das Jobcenter Sie dabei, eine Arbeit aufzunehmen oder Ihre Beschäftigungschancen zu verbessern – etwa durch Vermittlung, Qualifizierung oder andere Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Ihr persönlicher Ansprechpartner im Jobcenter begleitet beides: die Sicherung des Lebensunterhalts und den Weg zurück in Arbeit.

Wer sich an dieses Jobcenter wenden sollte

Zuständig ist das Jobcenter Stadt Regensburg für Sie, wenn Sie erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben. Sind Sie arbeitslos und haben noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I, ist hingegen die Agentur für Arbeit Regensburg die zuständige Stelle. Sollten Sie sich zunächst an die falsche Behörde wenden, sind diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten – der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Stadt Regensburg ist für alle Stadtteile der kreisfreien Stadt Regensburg zuständig. Es betreut sämtliche sieben Regensburger Postleitzahlbereiche: 93047, 93049, 93051, 93053, 93055, 93057 und 93059.

Wussten Sie? Das Jobcenter Stadt Regensburg ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadt und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie konkret, dass in einer Anlaufstelle sowohl die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als auch die Vermittlung in Arbeit aus einer Hand bearbeitet werden – Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.
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  • Montag08:00 - 12:00
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  • Freitag08:00 - 12:00