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Das Jobcenter Stadt Kassel ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Kassel und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Lewinskistraße 4 in Kassel. Es ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) — also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Wer in Kassel hilfebedürftig und erwerbsfähig ist, wendet sich für diese Leistungen an diese Dienststelle.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter Stadt Kassel bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld, das Menschen absichert, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigener Kraft decken können und grundsätzlich in der Lage sind zu arbeiten. Neben der finanziellen Leistung unterstützt das Jobcenter bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung, zum Beispiel durch Beratung, Fördermaßnahmen und die Vermittlung in Beschäftigung. Auch Angehörige, die in derselben Bedarfsgemeinschaft leben — etwa Kinder oder Partner — werden in den Antrag einbezogen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihr Anliegen zuständig ist: Reichen Sie Ihren Antrag ein, und die Stelle ist gesetzlich verpflichtet, ihn bei Bedarf weiterzuleiten. Der Tag, an dem Sie den Antrag stellen, bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter Stadt Kassel telefonisch unter +49 561 92999-0. Weitere Informationen zu Anträgen, Formularen und aktuellen Hinweisen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-stadt-kassel.de. Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Feld in diesem Eintrag.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Stadt Kassel ist für Personen zuständig, die in folgenden Postleitzahlgebieten wohnen: 34117, 34119, 34121, 34123, 34125, 34127, 34128, 34130, 34131, 34132, 34134, 34233 und 34355.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptstandort in der Lewinskistraße 4 betreibt das Jobcenter Stadt Kassel einen weiteren Standort:

Kölnische Str. 35, Kassel

Wussten Sie? Das Jobcenter Stadt Kassel ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung — das bedeutet, dass Stadt und Bundesagentur für Arbeit es gemeinsam tragen und verantworten. Für Sie als Antragstellende hat das einen praktischen Vorteil: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Angebote zur Arbeitsvermittlung kommen aus einer Hand, ohne dass Sie sich an zwei verschiedene Behörden wenden müssen.
Alle Zeiten anzeigen
  • Montag07:30 - 14:00
  • Dienstag07:30 - 14:00
  • Mittwoch07:30 - 12:00
  • Donnerstag07:30 - 15:30
  • Freitag07:30 - 12:00