Das Jobcenter Stadt Karlsruhe ist die gemeinsame Einrichtung der Stadt Karlsruhe und der Bundesagentur für Arbeit für Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Es hat seinen Hauptsitz in der Brauerstraße 10 im Stadtteil Südweststadt und ist zuständig für die Auszahlung und Verwaltung des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld) sowie für die Unterstützung bei der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung.
Das Jobcenter erbringt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Personen, die ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Dazu gehören neben dem Grundsicherungsgeld auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Ergänzend werden Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt angeboten, etwa Qualifizierungen, Bewerbungstraining oder Förderung beruflicher Weiterbildung. Für Fragen zu Ihrer persönlichen Situation steht Ihnen die Telefonnummer +49 721 8319-0 zur Verfügung. Ausführlichere Informationen zu Leistungen und Verfahren finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-stadt-karlsruhe.de.
Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig an das Jobcenter wenden, da der Anspruch in der Regel erst ab dem Monat des Antragseingangs gilt. Sind Sie unsicher, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle — etwa die Agentur für Arbeit — für Sie zuständig ist, können Sie sich trotzdem hier melden. Behörden sind nach § 16 SGB I gesetzlich verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten; dabei bleibt der ursprüngliche Antragstag erhalten.
Das Jobcenter Stadt Karlsruhe ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden dreizehn Karlsruher Postleitzahlbereichen: 76131, 76133, 76135, 76137, 76139, 76149, 76185, 76187, 76189, 76199, 76227, 76228 und 76229.
Neben dem Hauptsitz in der Brauerstraße 10 ist das Jobcenter Stadt Karlsruhe an drei weiteren Adressen in Karlsruhe erreichbar:
Karlsruhe, Badener Str. 3
Karlsruhe, Brauerstr. 14
Karlsruhe, Ernst-Frey-Str. 10