Das Jobcenter Stadt Aschaffenburg ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Aschaffenburg und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Auhofstraße 2 in Aschaffenburg und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige.
Das Jobcenter sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Bedarf nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln decken können. Neben dem Grundsicherungsgeld können Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie ergänzende Hilfen zur Eingliederung in Arbeit beantragt werden. Letzteres umfasst etwa Beratung, Vermittlung und die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Wenden Sie sich an das Jobcenter, wenn Sie Arbeitslosengeld II benötigen oder Fragen zur Aufnahme einer Beschäftigung haben. Sollte im Einzelfall eine andere Behörde zuständig sein, ist das Jobcenter nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten — der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Stadt Aschaffenburg erreichen Sie telefonisch unter +49 6021 390-800. Für persönliche Vorsprachen finden Sie die Dienststelle in der Auhofstraße 2 in 63741 Aschaffenburg. Wenn Sie einen Termin vorbereiten möchten, halten Sie relevante Unterlagen wie Einkommensnachweise, Mietvertrag und Ihren Personalausweis bereit, um das Gespräch möglichst effizient zu gestalten.
Das Jobcenter Stadt Aschaffenburg ist für Personen zuständig, die ihren Wohnsitz in einem der folgenden drei Aschaffenburger Postleitzahlgebiete haben: 63739, 63741 und 63743. Ob Ihr Wohnsitz in einem dieser Gebiete liegt, können Sie anhand der ersten fünf Ziffern Ihrer Postleitzahl prüfen.