Das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis ist eine gemeinsame Einrichtung des Schwarzwald-Baar-Kreises und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Villingen-Schwenningen, Lantwattenstr. 2. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können.
Das Jobcenter ist für Sie zuständig, wenn Sie erwerbsfähig sind, das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben, hilfebedürftig sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Auch Angehörige in Ihrer Bedarfsgemeinschaft — etwa Ihr Partner oder Ihre Kinder — werden gemeinsam mit Ihnen erfasst. Liegt keine Erwerbsfähigkeit vor oder beziehen Sie bereits eine Altersrente, ist möglicherweise das Sozialamt für Sie zuständig. In solchen Fällen sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis sichert den Lebensunterhalt durch das Grundsicherungsgeld und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Daneben bietet es Leistungen zur Eingliederung in Arbeit an: dazu gehören Beratung, Vermittlung in Beschäftigung sowie die Förderung durch Maßnahmen zur beruflichen Qualifikation. Für Fragen und Termine erreichen Sie die Dienststelle telefonisch unter +49 7721 209-777 oder über die Website www.jobcenter-sbk.de.
Das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis ist für Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnanschrift in den folgenden 24 Postleitzahlgebieten zuständig: 78048, 78050, 78052, 78054, 78056, 78073, 78078, 78083, 78086, 78087, 78089, 78098, 78112, 78120, 78126, 78136, 78141, 78147, 78148, 78166, 78176, 78183, 78199 und 78609.
Neben dem Hauptsitz in Villingen-Schwenningen betreibt das Jobcenter einen weiteren Standort:
Donaueschingen, Dürrheimer Str. 17