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Das Jobcenter Saarlouis ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie für die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung im Landkreis Saarlouis. Die Dienststelle hat ihren Sitz in der Bahnhofsallee 4 in 66740 Saarlouis und wird als zugelassener kommunaler Träger eigenständig vom Landkreis betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.

Leistungen und Zuständigkeit

Das Jobcenter Saarlouis ist Anlaufstelle, wenn Sie erwerbsfähig sind, Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Saarlouis wohnen. Es entscheidet über Anträge auf Grundsicherungsgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), organisiert Eingliederungsmaßnahmen und schließt mit Ihnen gemeinsam einen Kooperationsplan ab. Zuständig für Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) – also Arbeitslosengeld I – ist hingegen die Agentur für Arbeit, nicht das Jobcenter. Sollten Sie sich zunächst an die falsche Stelle wenden, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten; der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Antrag stellen und Kontakt aufnehmen

Da das Jobcenter Saarlouis als kommunaler Träger eigenständig organisiert ist, steht das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie über die eigenen Kanäle des Jobcenters ein – Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website www.jobcenter-saarlouis.de. Die Arbeitsuchendmeldung sowie Angebote wie die Jobbörse, BERUFENET und die Weiterbildungssuche der Bundesagentur stehen Ihnen unabhängig davon weiterhin offen. Aktuelle Öffnungszeiten sind in diesen Unterlagen nicht hinterlegt; bitte erfragen Sie diese direkt unter der Telefonnummer 06831 444-0 oder auf der genannten Website.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Saarlouis ist für Einwohnerinnen und Einwohner in den folgenden 13 Postleitzahlgebieten zuständig, die das Gebiet des Landkreises Saarlouis abdecken: 66359, 66740, 66763, 66773, 66780, 66787, 66793, 66798, 66802, 66806, 66809, 66822 und 66839.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger – Jobcenter, die ausschließlich von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden, so wie das Jobcenter Saarlouis vom Landkreis Saarlouis. Das hat eine praktische Konsequenz für Sie: Anträge auf Grundsicherungsgeld laufen nicht über die Bundesagentur für Arbeit, sondern direkt über dieses Jobcenter und seine eigenen Kanäle.