Das Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Sitz in der Bahnhofstraße 3 in Saalfeld (Thüringen) und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung für erwerbsfähige Menschen im Landkreis.
Wenn Sie erwerbsfähig sind, das 15. Lebensjahr vollendet haben, die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und Ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können, kann das Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt für Sie zuständig sein. Es prüft den Anspruch auf Grundsicherungsgeld, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung und vermittelt ergänzende Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Sind Sie sich nicht sicher, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie die richtige Stelle ist, können Sie den Antrag bei beiden stellen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter ist telefonisch unter +49 3671 5320-601 erreichbar. Weitere Informationen, etwa zu Antragsunterlagen und aktuellen Hinweisen, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-slf-ru.de. Für persönliche Besuche empfiehlt es sich, vorab einen Termin zu vereinbaren, da Wartezeiten ohne Termin länger ausfallen können.
Das Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt ist für Personen zuständig, die in folgenden Postleitzahlgebieten wohnen: 07318, 07330, 07333, 07334, 07338, 07349, 07407, 07422, 07426, 07427, 07429, 98739, 98743, 98744 und 98746. Diese 15 Postleitzahlen umfassen die Stadt Saalfeld sowie weitere Gemeinden und Ortschaften des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist Ihr Wohnort zum Zeitpunkt der Antragstellung.