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Das Jobcenter SGB II Weißenburg-Gunzenhausen ist die gemeinsame Einrichtung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Sitz in der Schwärzgasse 1 in Weißenburg und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch – für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Was das Jobcenter für Sie tut

Das Jobcenter bewilligt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II und unterstützt Sie gleichzeitig dabei, eine Arbeit aufzunehmen oder Ihre Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern. Dazu gehören Beratungsgespräche, die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung sowie die Förderung durch Qualifizierungsmaßnahmen. Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen möchten oder bereits beziehen und Fragen zu Ihrer Leistung haben, ist diese Dienststelle in Weißenburg Ihre zuständige Anlaufstelle. Sie erreichen das Jobcenter telefonisch unter +49 9141 871-327.

Wer hier einen Antrag stellen kann

Zuständig ist das Jobcenter für erwerbsfähige Personen und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, sofern sie ihren Wohnsitz in einem der betreuten Postleitzahlgebiete haben. Sind Sie nicht sicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen oder ob eine andere Stelle – etwa die Agentur für Arbeit für Arbeitslosengeld I nach SGB III – zuständig ist, können Sie sich trotzdem direkt an das Jobcenter wenden. Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten; der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen ist für Haushalte zuständig, deren Wohnanschrift einer der folgenden 24 Postleitzahlen im Landkreis zugeordnet ist: 91710, 91719, 91720, 91723, 91728, 91729, 91735, 91738, 91741, 91747, 91757, 91781, 91785, 91788, 91790, 91792, 91793, 91796, 91798, 91799, 91801, 91802, 91805 und 91807.

Wussten Sie? Das Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen ist eine gemeinsame Einrichtung von Landkreis und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit kommen aus einer Hand, und Sie haben in beiden Fragen dieselbe Anlaufstelle. Daneben gibt es bundesweit 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger, die ausschließlich vom jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt betrieben werden – dort liegt die Zuständigkeit vollständig bei der Kommune, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.