Das Jobcenter Rosenheim ist eine gemeinsame Einrichtung von Stadt Rosenheim und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich am Mühlbachbogen 3 im Stadtgebiet und ist zuständig für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Wenn Sie erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können, wenden Sie sich an diese Stelle.
Das Jobcenter Rosenheim bewilligt und auszahlt das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) – die monatliche Leistung für Menschen, die trotz Arbeitsfähigkeit nicht ausreichend Einkommen haben. Zum Grundsicherungsgeld gehören neben dem Regelbedarf auch angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Einen Antrag können Sie persönlich in der Dienststelle am Mühlbachbogen 3 stellen oder schriftlich einreichen. Das Datum Ihres Antrags entscheidet darüber, ab wann Leistungen gezahlt werden können – stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich.
Neben dem finanziellen Ausgleich hat das Jobcenter Rosenheim den gesetzlichen Auftrag, Sie beim Weg in Beschäftigung zu begleiten. Dazu gehören Beratungsgespräche, Vermittlungsangebote sowie Maßnahmen zur Qualifizierung oder Weiterbildung. Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihren Fall zuständig ist: Die Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Rosenheim ist für Personen zuständig, die in bestimmten Postleitzahlbereichen der Stadt Rosenheim gemeldet sind. Der Zuständigkeitsbereich umfasst folgende Postleitzahlen: 83022, 83024 und 83026. Wenn Sie in einem dieser Bereiche wohnen und Leistungen nach SGB II benötigen, ist diese Dienststelle die richtige Anlaufstelle für Ihren Antrag.