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Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss ist eine gemeinsame Einrichtung des Rhein-Kreises Neuss und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz an der Karl-Arnold-Straße 20 in Neuss. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Menschen, die erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt aber nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die Dienststelle deckt ein breites Gebiet im Rhein-Kreis Neuss ab und ist über mehrere Standorte erreichbar.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen möchten oder bereits beziehen. Neben der finanziellen Grundsicherung unterstützt das Jobcenter bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung, vermittelt in Qualifizierungsmaßnahmen und berät zu Möglichkeiten, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Für Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen oder deren Anspruch auf diese Leistung noch nicht erschöpft ist, ist hingegen die Agentur für Arbeit zuständig – nicht das Jobcenter. Falls Sie unsicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Beratung und persönliche Termine

Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss betreut Menschen in sehr unterschiedlichen Lebenslagen – von Langzeitarbeitslosen über Alleinerziehende bis hin zu Personen, die erstmals Grundsicherungsgeld beantragen. Wenn Sie einen Termin vereinbaren oder eine Frage klären möchten, erreichen Sie die Dienststelle telefonisch unter +49 2131 124-00. Informationen zu Öffnungszeiten und weiteren Angeboten finden Sie auf der offiziellen Website unter jobcenter-rhein-kreis-neuss.de. Für die Vorbereitung eines Gesprächs empfiehlt es sich, alle Unterlagen zu Einnahmen, Ausgaben und Wohnkosten griffbereit zu haben.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 22 Postleitzahlgebiete wohnen: 40667, 40668, 40670, 41352, 41363, 41460, 41462, 41464, 41466, 41468, 41469, 41470, 41472, 41515, 41516, 41517, 41539, 41540, 41541, 41542, 41564 und 41569.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Neuss ist das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss an vier weiteren Standorten im Kreisgebiet vertreten:

Dormagen, Bismarckstraße 54
Grevenbroich, Lindenstraße 10
Grevenbroich, Lindenstraße 43
Neuss, Marienstraße 20–22

Wussten Sie? Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie konkret, dass Leistungen zur Grundsicherung und Leistungen zur Arbeitsvermittlung aus einer Hand kommen – Sie müssen nicht zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln, um beides zu erhalten.
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  • Montag08:00 - 12:30
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