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Das Jobcenter Remscheid ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Remscheid und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Hauptsitz in der Bismarckstraße 8–10 in 42853 Remscheid und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Vermittlung von arbeitslosen Menschen im erwerbsfähigen Alter in Beschäftigung.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Remscheid unterstützt Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und erwerbsfähig sind. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Prüfung und Auszahlung des Grundsicherungsgeldes, die Übernahme angemessener Unterkunftskosten sowie die Beratung zu Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihre Situation zuständig ist: Reichen Sie Ihren Antrag einfach ein. Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zwei Standorte in Remscheid

Neben dem Hauptsitz in der Bismarckstraße 8–10 betreibt das Jobcenter Remscheid einen weiteren Standort in der Konrad-Adenauer-Straße 2–4, ebenfalls in Remscheid. Welcher Standort für Sie zuständig ist oder welche Leistungen dort angeboten werden, erfahren Sie über die Telefonnummer +49 2191 9518-0 oder auf der Website jobcenter-remscheid.de.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Remscheid ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden sechs Postleitzahlgebieten der Stadt Remscheid zuständig: 42853, 42855, 42857, 42859, 42897 und 42899.

Weitere Standorte

Remscheid, Konrad-Adenauer-Str. 2–4

Wussten Sie? Das Jobcenter Remscheid ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Kommune und Bundesagentur für Arbeit tragen es gemeinsam. Das bedeutet für Sie, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Arbeitsvermittlung aus einer Hand kommen – Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.
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