Das Jobcenter Remscheid ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Remscheid und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Hauptsitz in der Bismarckstraße 8–10 in 42853 Remscheid und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Vermittlung von arbeitslosen Menschen im erwerbsfähigen Alter in Beschäftigung.
Das Jobcenter Remscheid unterstützt Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und erwerbsfähig sind. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Prüfung und Auszahlung des Grundsicherungsgeldes, die Übernahme angemessener Unterkunftskosten sowie die Beratung zu Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihre Situation zuständig ist: Reichen Sie Ihren Antrag einfach ein. Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Neben dem Hauptsitz in der Bismarckstraße 8–10 betreibt das Jobcenter Remscheid einen weiteren Standort in der Konrad-Adenauer-Straße 2–4, ebenfalls in Remscheid. Welcher Standort für Sie zuständig ist oder welche Leistungen dort angeboten werden, erfahren Sie über die Telefonnummer +49 2191 9518-0 oder auf der Website jobcenter-remscheid.de.
Das Jobcenter Remscheid ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden sechs Postleitzahlgebieten der Stadt Remscheid zuständig: 42853, 42855, 42857, 42859, 42897 und 42899.
Remscheid, Konrad-Adenauer-Str. 2–4