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Das Jobcenter Passau Stadt ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Passau und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Innstraße 30 in 94032 Passau und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also der Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Wer wird hier betreut?

Das Jobcenter Passau Stadt wendet sich an erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren sowie an die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft, die in den zuständigen Stadtteilen Passaus wohnen. Dazu zählen Menschen, die arbeitslos sind oder trotz Arbeit nicht genug zum Leben haben, sowie Personen, die aus anderen Gründen auf staatliche Unterstützung nach SGB II angewiesen sind. Auch Fragen zur Eingliederung in Arbeit, zu Weiterbildungen oder zu begleitenden Hilfen können hier geklärt werden.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld, prüft Ansprüche und setzt gemeinsam mit Ihnen Schritte in Richtung Beschäftigung um. Neben der finanziellen Unterstützung gehören Beratungsgespräche, die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung und gegebenenfalls die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen zu den Aufgaben der Dienststelle. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Passau Stadt ist räumlich für Personen zuständig, die ihren Wohnsitz in einem der folgenden Postleitzahlgebiete der Stadt Passau haben: 94032, 94034 und 94036.

Wussten Sie? Das Jobcenter Passau Stadt ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – das bedeutet, dass Stadt und Bundesagentur für Arbeit es gemeinsam betreiben und finanzieren. Für Sie als Antragsteller hat das einen praktischen Vorteil: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit kommen aus einer Hand, ohne dass Sie sich an zwei getrennte Behörden wenden müssen.