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Das Jobcenter Passau Land ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Passau und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Dr.-Hans-Kapfinger-Str. 14c in Passau. Es ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) – für erwerbsfähige Menschen im Landkreis Passau. Neben dem Hauptsitz gibt es zwei weitere Standorte im Landkreis.

Wer wird hier betreut?

Das Jobcenter Passau Land ist für Sie zuständig, wenn Sie im Landkreis Passau wohnen, erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können. Das gilt etwa bei Arbeitslosigkeit, bei einem Einkommen unterhalb des notwendigen Bedarfs oder in anderen Lebenslagen, in denen finanzielle Unterstützung nach SGB II notwendig wird. Leistungen nach SGB II unterscheiden sich von Leistungen der Arbeitslosenversicherung (SGB III), die die Agentur für Arbeit auszahlt: Während das Arbeitslosengeld I an eine vorherige Beschäftigung geknüpft ist, setzt das Grundsicherungsgeld keine Vorversicherungszeit voraus.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter Passau Land prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld, berechnet den individuellen Bedarf und begleitet Leistungsbeziehende bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung. Dazu gehören unter anderem Vermittlung in Arbeit, Fördermaßnahmen und die Beratung zu weiteren Hilfen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Anliegen in die Zuständigkeit dieses Jobcenters fällt, können Sie den Antrag dennoch hier einreichen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Passau Land ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 35 Postleitzahlgebiete im Landkreis Passau wohnen: 94036, 94051, 94060, 94072, 94081, 94086, 94094, 94099, 94104, 94107, 94110, 94113, 94116, 94121, 94124, 94127, 94130, 94136, 94139, 94148, 94149, 94152, 94154, 94161, 94164, 94167, 94474, 94496, 94501, 94529, 94535, 94538, 94542, 94544, 94575.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Passau ist das Jobcenter Passau Land auch an zwei weiteren Standorten im Landkreis erreichbar:

  • Pocking, Simbacher Str. 38
  • Vilshofen, Aidenbacher Str. 41
Wussten Sie? Das Jobcenter Passau Land ist als gemeinsame Einrichtung von Landkreis und Bundesagentur für Arbeit organisiert. Das bedeutet für Sie konkret: Beide Träger sind gemeinsam verantwortlich für Ihre Leistungen, und Sie haben eine einzige Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Grundsicherungsgeld – Sie müssen sich nicht zwischen zwei verschiedenen Behörden entscheiden.
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